Rückkehr, Rückübernahme, Identität und Abschiebungsverfahren
Die Rückkehrpolitik folgt einem gemischten Vollzugsmodell: Identitätsfeststellung und Abschiebungshaft, wo nötig, danach ein eingeschränkter vorübergehender Status, wenn die Abschiebung einstweilen unmöglich bleibt, bei fortgesetzten Bemühungen um die Feststellung der Staatsangehörigkeit und um die Rückübernahme.
